Sie sind in Kolumbien steuerpflichtig, wenn Sie sich in den letzten 360 Kalendertagen mehr als 183 Tage in Kolumbien aufgehalten haben.
Beispiel: Sie sind im August 2020 20 Tage in Kolumbien, dann in den Monaten Oktober, November und Dezember 2020 und somit 110 Kalendertage. Außerdem sind Sie in den Monaten Februar, März und April 2021 mehr als 73 Kalendertage in Kolumbien. In diesem Beispiel sind Sie 2021 steuerpflichtig, da Sie sich in den letzten 360 Tagen mehr als 183 Tage in Kolumbien aufgehalten haben.
Unabhängig davon, ob Sie auch in Ihrem Heimatland (z.B. USA) steuerpflichtig sind, unterliegen Sie gemäß obiger Regel automatisch in Kolumbien der Steuerpflicht mit Ihrem weltweiten Einkommen.
Es gibt Länder mit Doppelbesteuerungsabkommen und solche ohne. Wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht (z.B. USA), sind Steuern, die in einem anderen Land gezahlt wurden, von den Steuern in Kolumbien abziehbar. Wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, sind Sie nur in einem Land voll steuerpflichtig. In diesem Fall ist es wichtig, sich steuerlich in Ihrem Heimatland abzumelden.
Beispiel (kein Doppelbesteuerungsabkommen): Sie zahlen 6.000 USD Einkommenssteuer. Laut Steuererklärung in Kolumbien müssten Sie basierend auf Ihrem weltweiten Einkommen 6.800 USD zahlen. In diesem Fall können Sie die 6.000 USD von den 6.800 USD abziehen und zahlen effektiv nur 800 USD in Kolumbien.
Viele Rentner glauben, dass eine Rente nicht steuerpflichtig ist. Dies ist nur insofern korrekt, als es sich um eine kolumbianische Rente handelt. Eine ausländische Rente oder Pension ist in Kolumbien steuerpflichtig.
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern müssen Steuerzahler ihre Steueridentifikationsnummer bei der DIAN (Steuerbehörde) selbst beantragen und sind für die Beantragung selbst verantwortlich.
Jedes Jahr legt die Steuerbehörde fest, bis wann die Steuererklärung eingereicht werden muss. Bei verspäteter Einreichung sind Strafen sowie Zinsen auf die ausstehende Steuer fällig.
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